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Rechtsanwälte Kotz GbR

Email-Werbung – opt-out-Verfahren nicht ausreichend

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Die Möglichkeit eine vorangekreuzte Zustimmung zum Erhalt von Email-Werbung wieder wegzuklicken reicht als Zustimmung zum Erhalt von Email-Werbung nicht aus (sog. opt-out-Verfahren). Der jeweilige Werbeemailempfänger muss seine Zustimmung zum Erhalt von Email-Werbung ausdrücklich erteilen (OLG Thüringen, Urteil vom 21.04.2010, Az: 2 U 88/10).[…]


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