Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Erwirbt ein Kunde ein Laptop bei einem Discounter, so stehen im die Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag nur direkt gegenüber dem Discounter zu. Hieran ändert auch ein Garantivertrag des Laptopherstellers nichts. Die Ansprüche des Kunden aus dem Kaufvertrag müssen generell gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden und nicht gegenüber dem Hersteller (Amtsgericht München, Urteil vom 30.12.2009, Az: 121 C 22939/09).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/discounterlaptop-defekt-ansprechpartner_704/