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Eltern können in der Regel nicht durchsetzen, dass ihr Kind eine Grundschule besucht, die nahe an der elterlichen Wohnung liegt oder verkehrsgünstiger zu erreichen ist. Neben den elterlichen Interessen muss im Einzelfall auch immer das öffentliche Interesse an der Auslastung der Schulen berücksichtigt und abgewogen werden (VG Mainz, Beschluss vom 12.08.2010, Az: 6 L 843/10.MZ).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/anspruch-auf-den-besuch-einer-nahen-grundschule_752/