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Schüler die Mitschülern mit der Faust in das Gesicht schlagen, können auf eine andere Schule verwiesen werden (VG Berlin, Beschluss vom 03.05.2010, Az.: 3 L 187.10.).[…]
Schüler die Mitschülern mit der Faust in das Gesicht schlagen, können auf eine andere Schule verwiesen werden (VG Berlin, Beschluss vom 03.05.2010, Az.: 3 L 187.10.).[…]
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