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Drohne – Nichteinhaltung von Abstandsflächen und Überfliegen einer Menschenmenge

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Drohnenpilot fliegt unerlaubt über kritische Infrastruktur und erhält 1.250 Euro Geldstrafe
Ein Drohnenpilot wurde zu einer Geldstrafe von 1.250 Euro verurteilt, weil er mehrere Luftverkehrsregeln missachtet hat. Er flog seine Drohne ohne die erforderliche Kennzeichnung und hielt sich nicht an die vorgeschriebenen Abstände zu einer Bundesfernstraße, einer Bundeswasserstraße, einer Bahnanlage und überflog zudem eine Menschenansammlung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Drohnenpilot fahrlässig gehandelt hat, indem er die gesetzlichen Vorgaben missachtete.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 35 OWi 6/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Ein Drohnenpilot verletzte mehrere Luftverkehrsgesetze, indem er die Drohne ohne Kennzeichnung und zu nahe an bestimmten Objekten und Menschenmengen flog.
Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1.250 Euro.
Die Verstöße umfassten das Überfliegen einer Bundesfernstraße, einer Bundeswasserstraße, einer Bahnanlage sowie einer Menschenansammlung, jeweils unter Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände.
Es wurde festgestellt, dass der Drohnenpilot fahrlässig handelte, indem er die Vorschriften nicht beachtete.
Trotz des Einwands, die Drohne nicht selbst geflogen zu haben, überzeugten die Beweise und Zeugenaussagen das Gericht von seiner Schuld.
Die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung und Einhaltung der Abstandsregeln wurde betont, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten.


Drohnenflug und Abstandsregelungen – Bußgeldrisiken verstehen
Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit, doch wer seinen Copter in die Luft befördert, sollte unbedingt die geltenden Regeln kennen. Dabei sind insbesondere die Abstandsregelungen zu beachten. Wer Menschenansammlungen oder sensible Gebiete zu nah überfliegt, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Das Bußgeld kann sich nach der Art und Weise des Verstoßes richten, bei fahrlässigem Homdeln können bis zu 1.000 Euro fällig werden, bei einem vorsätzlichen Verstoß sogar bis zu 50.000 Euro. Neben dem Bußgeld kann die Drohne auch beschlagnahmt werden und in Einzelfällen kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden. Informieren Sie sich daher stets über die geltenden Regeln, um Bußgeldrisiken zu vermeiden und einen sicheren Drohneneinsatz zu gewährleisten.[…]


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