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Kann ein Fahrzeugkäufer sein Fahrzeug aufgrund eines bei Übergabe schon bestehenden Sachmangels nicht benutzen und tritt er wegen dem Sachmangel vom Kaufvertrag zurück, so steht ihm ein Ersatz des Nutzungsausfallschadens zu (BGH, Urteil vom 14.04.2010, Az.: VIII ZR 145/09). Im Rahmen der dem Käufer obliegenden Schadensminderungspflicht muss dieser sich binnen einer angemessenen Frist ein Ersatzfahrzeug oder ein Interimsfahrzeug kaufen.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/nutzungsausfall-nach-ruecktritt-vom-fahrzeugkaufvertrag_550/