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Rechtsanwälte Kotz GbR

Sturz von einer Kinderrutsche im Kaufhaus

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Stürzt ein Kleinkind von einer Kinderrutsche in der Kinderabteilung eines Kaufhauses und verletzt sich hierbei, so haftet der Kaufhausbetreiber nicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn die Rutsche unterhalb des Treppenaufstiegs nicht gepolstert ist (LG Itzehoe, Urteil vom 03.12.2009, Az.: 4 O 102/09). Nach Auffassung des LG Itzehoe trifft den Kaufhausbetreiber keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da dieser die üblichen Verkehrssicherungsmaßnahmen getroffen hatte. Vielmehr hat nach Auffassung des Gerichts die Mutter des Kleinkindes die ihr obliegende Aufsichtspflicht verletzt, da sie nicht auf ihr Kind aufgepasst hatte.[…]


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