Stürzt ein Kleinkind von einer Kinderrutsche in der Kinderabteilung eines Kaufhauses und verletzt sich hierbei, so haftet der Kaufhausbetreiber nicht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, wenn die Rutsche unterhalb des Treppenaufstiegs nicht gepolstert ist (LG Itzehoe, Urteil vom 03.12.2009, Az.: 4 O 102/09). Nach Auffassung des LG Itzehoe trifft den Kaufhausbetreiber keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da dieser die üblichen Verkehrssicherungsmaßnahmen getroffen hatte. Vielmehr hat nach Auffassung des Gerichts die Mutter des Kleinkindes die ihr obliegende Aufsichtspflicht verletzt, da sie nicht auf ihr Kind aufgepasst hatte.[…]
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de Nichtauffindbarkeit Originalurkunde Oberlandesgericht Naumburg – Az.: 2 Wx 60/11 – Beschluss vom 29.03.2012 I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Wittenberg vom 18.07.2011 aufgehoben. Das Amtsgericht – Nachlassgericht – Wittenberg wird angewiesen, dem Antragsteller einen Erbschein mit dem folgenden Inhalt zu erteilen: Der […]