Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Angebote von Händlern in Internetsuchmaschinen müssen aktuell sein. Veraltete oder verspätet mitgeteilte Preiserhöhungen der Händler stellen eine Irreführung der Kunden dar und sind wettbewerbswidrig, es sei denn, dass die Internetpreissuchmaschine die Preise verspätet umgestellt hat (BGH, Urteil vom 11.03.2010, Az.: I ZR 123/08).[…]