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Der EuGH hat mit Urteil vom 19.01.2010, Az.: C-555/07 festgestellt, dass § 622 Absatz 2 Satz 2 BGB (= „Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“) gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78 verstößt. Nach dem Urteil des EuGH dürfen deutsche Gerichte § 622 Absatz 2 Satz 2 BGB erforderlichenfalls nicht mehr anwenden.[…]