Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Eine Außenbewirtung durch Gaststätten nach 23.00 Uhr muss durch die Gemeinde untersagt werden, wenn bei einer solchen Außenbewirtung die Anwohner in ihrer Nachtruhe gestört werden könnten (VG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2009, Az.: 1 L 807/09.KO; 1 L 808/09.KO; 1 L 809/09.KO).[…]