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Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer verhaltensbedingt kündigen, wenn dieser gegen das betrieblich bestehende Rauchverbot verstößt und zuvor deswegen bereits abgemahnt und mehrfach verwarnt wurde (vgl. LAG Köln, Urteil vom 01.08.2008, Az.: 4 Sa 590/08).[…]
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