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Erhält ein Verbraucher eine Gewinnzusage eines Unternehmens, welches innerhalb der Europäischen Union geschäftsansässig ist, so kann der Verbraucher diesen vermeintlichen Gewinn in seinem Heimatland einklagen (EuGH, Urteil vom 14.05.2009, Az.: C-180/06). Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Gewinnzusage nicht von weiteren Bedingungen (z.B. einer Bestellung) abhängig ist.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/gewinnzusage-verbraucher-kann-im-heimatland-klagen_171/