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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schutzbereich gesetzliche Unfallversicherung Wegeunfall

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SG Hamburg – Az.: S 40 U 26/19 – Urteil vom 23.10.2020

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, der Beklagten einen Betrag in Höhe von 48,57 Euro zu erstatten.

3. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

4. Der Streitwert wird auf 176.065,23 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten im Erstattungsstreitverfahren über das Vorliegen eines Arbeitsunfalles.

Die Klägerin ist der zuständige Unfallversicherungsträger, die Beklagte der zuständige Krankenversicherungsträger für die verunfallte Frau S. (im Folgenden: Verletzte). Die 1939 geborene Verletzte wurde nach der Unfallanzeige vom 9.5.2017 am 5.5.2017 auf dem Boden sitzend neben dem Sakramentsaltar in der Pfarrkirche M. aufgefunden. Sie war bei Bewusstsein, schien jedoch ein wenig verwirrt. Sie konnte nicht aufstehen, es wurde vorsorglich ein Rettungsdienst benachrichtigt, der nach ca. 10 Minuten eintraf. Sie kam ins Krankenhaus und es wurde ein Schädelbruch festgestellt und operativ versorgt.

Die Ermittlungen der Klägerin ergaben unter anderem, dass die Verletzte auf Stundenbasis bei der Pfarreien-Gemeinschaft K. beschäftigt war. Am Unfalltage sei der Mesner im Urlaub gewesen. Neben der Verletzten hätte ein Wischmopp abgestanden, da sie wischen wollte. Es fanden sich weder eine Leiter noch ein Stuhl in der Nähe; beim Altar befindet sich eine Stufe. Die Verletzte hätte nicht geblutet. In der Verwaltungsakte der Klägerin befinden sich auf den Seiten 66-69 Bilder der Unfallstelle.

Symbolfoto: Von Jirsak/Shutterstock.com

In einem Bericht zur Unfalluntersuchung vom 4.7.2017 wurde Frau M1 (Sekretärin der Pfarrgemeinde), die die Verletzte gefunden hatte, zum Sachverhalt befragt und gab an, weil der Mesner im Urlaub gewesen war, sei die Verletzte am Unfalltag in ihrer Funktion als Aushilfsmesnerin tätig gewesen. Am Unfalltag gab es von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr eine Gebetsstunde. In dieser Gebetsstunde hätte eine Sammlung „Miteinander teilen“ von Misereor stattgefunden. Frau M1 wollte von der Verletzten wissen, wie hoch der gesammelte Geldbetrag gewesen sei, weil sie dies im Pfarrbrief veröffentlichen wollte. Den Pfarrbrief wollte sie am Vormittag des Unfalltages noch drucken. Deshalb sei sie in di[…]


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