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Rechtsanwälte Kotz GbR

Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung

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In der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung sind diejenigen Gegenstände versichert, die im Eigentum des Versicherungsnehmers stehen, die er unter Eigentumsvorbehalt erworben hat oder die ihm sicherungshalber übereignet wurden. Sowie fremde Gegenstände, die er zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf erhalten hat. Der Versicherungsschutz umfaßt auch:

– entstandene Gebäudeschäden
– Schlossänderungskosten
– die Betriebseinrichtung
– Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen
– Schadensabwendungskosten, Rettungskosten
– Schadensermittlungskosten
– Aufräumungskosten
Die Versicherung ersetzt bei entwendeten oder zerstörten Sachen den Neuwert bzw. den Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadensfalls. Bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten ersetzt.[…]


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