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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietrückstand – Zahlungsklage des Vermieters

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Eine Klage eines Vermieters gegen seinen Mieter auf künftige Mietzinszahlungen ist berechtigt, wenn der Mieter mit mehr als einer Mietzinszahlung im Rückstand ist (BGH, Urteil vom 04.05.2011, Az: VIII ZR 146/10).[…]


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