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Zeigen intakte Wasserzähler in einem unbewohnten Haus einen erhöhten Wasserverbrauch an, so darf dieser Wasserverbrauch als Grundlage für einen Gebührenbescheid verwendet werden (VG Koblenz, Az: 3 K 883/09.KO, Urteil vom 20.04.2010). Es muss insoweit nicht aufgeklärt werden, wie der Wasserverbrauch zustande kommt.[…]
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