Der Vermieter kann das Mietverhältnis mit dem Mieter wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht nur für seine Geschwister, sondern auch für deren Kinder rechtmäßig kündigen (BGH, Urteil vom 27.01.2010, Az.: VIII ZR 159/09).[…]
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