Gerichtsurteil zu Geräuschen beim Neuwagenkauf
Der Kläger verlangte die Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs wegen störender Knack- und Knarzgeräusche beim Bremsen, die er als erheblichen Mangel ansah; das OLG Hamm wies jedoch seine Berufung zurück, da der Mangel als behebbar und nicht erheblich eingestuft wurde. Das Gericht entschied, dass die Geräusche durch regelmäßige Wartung und erneutes Schmieren der Bremsanlage minimiert werden könnten, wodurch kein erheblicher Mangel vorlag.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Kläger wollte die Rückabwicklung des Kaufs eines Neuwagens aufgrund von störenden Geräuschen beim Bremsen.
Das OLG Hamm bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung, die Klage abzuweisen.
Der Sachverständige sah die Geräusche als behebbar an, indem die Bremsanlage turnusmäßig neu geschmiert wird.
Es wurde festgestellt, dass die Geräusche keine erhebliche Minderung der Verkehrssicherheit oder des Fahrkomforts darstellen.
Die Gerichtskosten sowie die Kosten der Streithelferin wurden dem Kläger auferlegt.
Der Kläger konnte die Vollstreckung des Urteils durch Sicherheitsleistung verhindern.
Das Urteil war ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Es wurde kein erheblicher Mangel anerkannt, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen würde.
Geräusche beim Bremsen von Neufahrzeugen
Auf den ersten Blick mag es wie eine Kleinigkeit erscheinen: Knack- und Knarzgeräusche beim Bremsen eines Neufahrzeugs. Doch in der Rechtsprechung werden solche Geräusche durchaus als potenzieller Sachmangel diskutiert. Schließlich haben Käufer berechtigte Erwartungen an die Beschaffenheit eines fabrikneuen Autos – insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und Komfort.
Doch wann genau liegen bei derartigen Bremsgeräuschen tatsächlich Mängel vor? Und welche Rechte haben Verbraucher in solchen Fällen gegenüber dem Händler oder Hersteller? Diese wichtigen Fragen werden von den Gerichten unter Berücksichtigung aller Umstände sorgfältig geprüft.
➜ Der Fall im Detail
Neuwagenkauf und störende Geräusche beim Bremsen
Der Fall dreht sich um einen Käufer, der die Rüc[…]