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Gemeinschaftliches Testament – Widerruf gegenüber Betreuer eines Ehegatten

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Oberlandesgericht Hamm
Az.: 15 W 17/13
Beschluss vom 05.11.2013

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Der Geschäftswert wird auf 43.750,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
G r ü n d e :
I.
Die Erblasserin war verheiratet mit dem am ##.##.#### vorverstorbenen X. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen.
Die Beteiligte zu 2) ist die Schwester der Erblasserin. Die Beteiligten zu 3) ist deren Nichte. Die Beteiligten zu 1) und 4) sind Cousin und Cousine 2. Grades der Erblasserin. Bei den Beteiligten zu 5) und 6) handelt es sich um ein langjährig mit der Erblasserin und deren Ehemann befreundetes Ehepaar. Die Beteiligte zu 7) ist die Tochter der Beteiligten zu 5) und 6) sowie das Patenkind der Erblasserin. Der Beteiligte zu 8) ist Ehemann der Beteiligten zu 7).
Die Erblasserin und ihr Ehemann errichteten am 1. Dezember 1970 vor dem Notar T in Olpe unter der UR-Nr. 341/1970 ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, mit welchem sie sich gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzten. Als Schlusserben bedachten sie eventuell geborene Kinder oder eventuell angenommene Adoptivkinder und ersatzweise den Beteiligten zu 1) und die Beteiligte zu 4), und zwar mit der Maßgabe, dass der Überlebende die Schlusserbfolge auch anderweitig sollte bestimmen können.
Zur Niederschrift des Notars H in Olpe errichteten die Eheleute am 19.04.2004 unter der UR-Nr. 296/2004 ein weiteres Testament, das auszugsweise folgenden Wortlaut hat:
 „§ 1 Widerruf
Alle Verfügungen von Todes wegen, die wir bisher errichtet haben, widerrufen wir hiermit.
§ 2 Erbeinsetzung
111. Wir, die Erschienenen zu eins und zwei, setzen uns gegenseitig, zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein.
2.Jeder von uns beruft, sowohl für den Fall, daß er der Längstlebende von uns ist, als auch für den Fall, daß wir gleichzeitig oder kurz hintereinander aus gleichem Anlas versterben, zu seinen Erben die nachgenannten Personen zu gleichen Teilen, somit zu jeweils 1/8 Anteil:
a)       Frau I, geb. T1, wohnhaft …
b)       Frau S, geb. I, wohnhaft …
c)       Herr X4, wohnhaft ….
d)       Frau H, geb. X4, wohnhaft …
e)       Frau X5, geb. W, wohnhaft …
f)        Herr X7[…]


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