Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Weihnachtsgeld – bei Krankheit Kürzung möglich

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ist ein Arbeitnehmer über längere Zeit arbeitsunfähig erkrankt, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld entsprechend der Arbeitsunfähigkeitszeiten kürzen. Bei langfristiger Erkrankung kann das Weihnachtsgeld sogar vollständig entfallen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2010, Az.: 6 Sa 723/09).
Urteil im Volltext:
1. Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 8.9.2009 – 12 Ca 327/09 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten über eine Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2008.
Die Klägerin ist bei der Beklagten als Arzthelferin seit 01. März 2004 mit einem als unbefristet fortgeführten Zeitvertrag vom 29. Januar 2004 beschäftigt (Änderungsvereinbarung vom 10. Januar 2006 (Bl. 8 d. A.). § 4 des Zeitvertrages enthält folgende Regelung:
„Eine Weihnachtsgratifikation wird nach der betrieblichen Übung der M – EL – KLINIK gezahlt.
Die etwaige Zahlung von Gratifikationen, Prämien oder sonstigen Sondervergütungen erfolgt freiwillig und unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.
Auch durch mehrmalige Zahlungen wird ein Rechtsanspruch für die Zukunft weder dem Grunde noch der Höhe nach begründet.“

In den Jahren 2005 bis 2007 erhielt die Klägerin eine Weihnachtsgeldzahlung in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes.
In der Zeit vom 12. Juni 2008 bis 02. Dezember 2008 war sie arbeitsunfähig erkrankt.
Mit Schreiben vom 09. Dezember 2008 erhielt die Klägerin die Mitteilung, dass das Weihnachtsgeld wegen der Arbeitsunfähigkeitszeiten auf der Grundlage des § 4 a EFZG anteilig gekürzt wurde.

Mit ihrer zum 09. Februar 2009 zum Arbeitsgericht Koblenz erhobenen Klage begehrt die Klägerin u. a. die Zahlung der Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2008. Hinsichtlich des erstinstanzlich gestellten Antrages sowie der hierzu jeweils dargestellten Rechtsauffassungen der Parteien wird auf das Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 0[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv