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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ansprechpartner einer Domain (Admin-C) – Haftung für Rechtsverletzungen

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Ein Admin-C (administrativer Ansprechpartner der Domain) ist unter Umständen dazu verpflichtet zu prüfen, ob die von ihm betreute Domain (insbesondere der Domainname) möglicherweise Rechte Dritter verletzt (BGH, Urteil vom 09.11.2011, Az: I ZR 150/09).[…]


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