Hinweis unsere Mandatsbedingungen können hier im PDF-Format heruntergeladen werden.
1. Vertragsschluss:
Mit Ihrer Anfrage fordern Sie die Rechtsanwaltskanzlei Kotz zur Abgabe eines Angebotes auf. Nachdem Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail, per Telefax, per Post oder über das Beratungsformular zugesandt haben, werden wir Ihnen wahlweise per E-Mail, per Post oder Telefax die Kosten der Erstberatung mitteilen, sofern sich Ihre Anfrage für eine Erstberatung eignet. Sollte sich Ihre Anfrage nicht für eine Erstberatung eignen, werden wir Sie hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Wir unterbreiten Ihnen dann einen anderen Lösungsvorschlag. Hierdurch entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Ein Beratungsvertrag kommt mit unserer Sozietät erst zustande, wenn Sie sich schriftlich (per E-Mail, Telefax oder Brief) mit dem von uns unterbreiteten Vorschlag, den wir Ihnen zusenden, einverstanden erklärt haben. Wir behalten uns in Einzelfällen vor, einen Kostenvorschuss (gemäß § 9 RVG) zu verlangen. Die Zahlung der entstehenden Kosten kann in bar oder per Überweisung beglichen werden.
2. Gebühren:
Nach den Vorgaben des Gesetzgebers berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG). Die Gebühren der Rechtsanwälte werden nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Angelegenheit berechnet. Zum 01.07.2006 ist die gesetzliche Beratungsgebühr im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz weggefallen (RVG-VV Nr. 2100 bis 2103). Nach § 34 RVG (= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) n.F. sollen Rechtsanwälte zukünftig bei einer Beratung ( = der Rechtsanwalt erhält keinen Prozessauftrag und wird auch nicht gegenüber Dritten tätig), für ein schriftliches Gutachten oder für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird keine Gebührenvereinbarung getroffen, so gilt die übliche Gebühr gemäß §§ 612 Abs. 2 bzw. § 632 BGB als vereinbart. Ohne Gebührenvereinbarung gilt bei Verbrauchern als Mandanten eine Höchstgrenze von 220,40 Euro brutto (190,00 Euro netto) für ein erstes Beratungsgespräch und eine neue Höchstgrenze von 290,00 Euro brutto (250,00 Euro netto) für eine reguläre Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Die bundesweit durchschnittlichen Stundensätze von Rechtsanwälte betragen zwischen 145,00 Euro bis 231,00 Euro (Mittelwert: 188,50 Euro). In der Reg[…]