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WEG-Beschluss – Beschlussersetzung durch Gericht

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LG Berlin
Az.: 55 S 52/12 WEG
Urteil vom 05.05.2013

I. Auf die Berufung der Kläger wird das am 18. Januar 2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee – 7 C 168/11 WEG – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 4. April 2011 zu TOP 5, Beschluss Nummer 51 (Verlegung und Dezentralisierung des Müllstandsplatzes) wird für ungültig erklärt.
2. Im Wege der Beschlussersetzung wird folgendes beschlossen:
a) Die Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft ### beauftragt den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Dipl.Ing. ### mit der Erarbeitung ggf. alternativer Vorschläge zur Errichtung dezentraler Müllplätze in den Außenanlagen der genannten Wohnanlage unter jeweiliger Kostenschätzung. Dabei Ist anzustreben, dass den Regelungen der Anlage 2 zur Teilungserklärung vom 19. September 2007 (UR-Nr. ###/2007 des Notars ### möglichst weitgehend – unter Berücksichtigung der Vorgaben der Berliner Stadtreinigungsbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts – entsprochen wird und wo dies nicht möglich ist, Alternativen untersucht werden.
b) Die Vorschläge des Sachverständigen werden sodann in einer Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
c) Der Verwalter wird für die Durchführung der von der Eigentümerversammlung beschlossenen Variante namens und in Vollmacht der WEG drei Kostenvoranschläge einholen und diese einer weiteren Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorlegen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen, und die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien – auf Seiten der Beklagten auch die Streithelferin – je zur Hälfte.
III. Das Urteil Ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe:
I.
Die Kläger sind Sondereigentümer der Wohnung Nummer ### Berlin, gelegen im 1. Obergeschoss links in der aus drei Gebäuden und 49 Wohnungen bestehenden Wohnungseigentumsanlage. Die Beklagten sind die übrigen Eigentümer.
Grundlage des Rec[…]


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