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Unwirksame Schlüsseldienst-AGBs-Urteil 2:

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Landgericht Verden (Aller)
Az.: 4 O 312199
Verkündet am: 13.12.1999

Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Verden (Aller) hat auf die mündliche Verhandlung vom 22.11.1999 für R e c h t erkannt:
I. Die Beklagte wird verurteilt; es zu unterlassen, in Bezug auf Werkverträge im Zusammenhang mit Türöffnungen, Einbruchschadensbeseitigung, Schließanlagen, Tresoren und Funkalarmanlagen die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, ausgenommen gegenüber einer Person, die bei Abschluß des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt (Unternehmer):
1. Auf die Möglichkeit einer eventuellen Beschädigung bin ich hingewiesen worden und akzeptiere, dass für Öffnungsschäden in Folge geringer Fahrlässigkeit die Haftung ausgeschlossen ist.
2. Abnahmeprotokoll: Der Auftrag wurde zu meiner Zufriedenheit ausgeführt:
3. Ich habe die Werksleistung abgenommen und werde sie umgehend bezahlen.
4. Ich bin mit den mir in Rechnung gestellten Arbeitswerten und dem Materialverbrauch einverstanden.
5. (G) Schäden oder Mängel, die durch ausgeführte Arbeiten oder die eingebauten Produkte entstanden sind, sind unverzüglich innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsdatum schriftlich bei dem Auftragnehmer anzugeben.
6. (L) Bei Bestellungen kann keine feste Lieferzeitzusage gemacht werden, da der Auftragnehmer auf die Lieferzeiten des Herstellers keinen Einfluss hat.
7. (L) Außerdem ist bei Bestellung eine Anzahlung von mindestens 50 % des Auftragswertes zu leisten.
8. Diese Auftragsbestätigung wurde vor Arbeitsbeginn zur Einsichtnahme und Unterschriftsleistung vorgelegt.
9. In meiner Eigenschaft als Eigentümer …/Mieter …/Bevollmächtigter … bin ich mir bewußt, dass alle notwendigen Arbeiten mit der Auftragserteilung zu meinen Lasten und mir/uns die Stundenlohngrundpreise/Zuschläge/erforderlicher Materialverbrauch vor schriftlicher Auftragserteilung bekannt waren und von mir genehmigt sind.
10. Mir/Uns ist vor Auftragserteilung bekannt gewesen, dass die Rechnung vor Ort in bar/per Scheck zu begleichen ist.
11. Auf die Möglichkeit einer eventuellen B[…]


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