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Motorradkleidung – Abzug neu für alt bei Verkehrsunfall

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 LG Darmstadt
Az.: 13 O 602/05
Urteil vom 28.08.2007

1. die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.842,86 Euro nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.12.2005 zu zahlen,
2. die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Schmerzensgeld i. H. v. 2.500,-Euro nebst Zinsen hieraus i. H. v. 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.12.2005 zu zahlen,
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger allen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der dem Kläger aus dem Verkehrsunfall mit der Beklagten zu 1) am 19. Juni 2005 noch entstehen wird, so weit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte zu tragen
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
Tatbestand
Der Kläger nimmt die Beklagten als Gesamtschuldner auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls in Anspruch.
Am 19. Juni 2005 ereignete sich gegen 16 Uhr in der Gemarkung R auf der B 45 ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Führer und Halter eines Motorrads mit dem amtlichen Kennzeichen … und die Beklagte zu 1) als Führerin und Halterin eines Pkws mit dem amtlichen Kennzeichen … beteiligt waren. Der Pkw der Beklagten zu 1) ist bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert.
Der Kläger und die Beklagte zu 1) befuhren die B 45 in Richtung Hanau, die Beklagte zu 1) auf der linken Fahrspur, der Kläger davor auf dem rechten Fahrstreifen. Wegen einer Unfallstelle auf dem rechten Fahrstreifen wechselte der Kläger -wie zuvor der ihm voraus fahrende Motorradfahrer- auf die linke Fahrspur, wo er von dem Fahrzeug der Beklagten zu 1) erfasst wurde. Der Kläger erlitt infolge des Unfalls einen Bruch des Mittelfußknochens am rechten Fuß sowie erhebliche Prellungen der rechten Hüfte, des rechten Knies und des rechten Unterarms.
Der genaue Unfallhergang ist streitig. Insbesondere die Frage, ob sich die Kollision im Zuge des F[…]


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