BUNDESARBEITSGERICHT
Az.: 2 AZR 472/08
Urteil vom 11.12.2008
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 7. Mai 2008 - 12 Sa 62/08 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage.
Die Klägerin war seit dem 19. April 2006 bei der Beklagten beschäftigt. Mit Schreiben vom 25. September 2007, zugegangen am 26. September 2007, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Oktober 2007.
Am 28. September 2007 beauftragte die Klägerin einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die Klägerin erkundigte sich am 2. November 2007 bei ihrem Rechtsanwalt telefonisch nach dem Sachstand. Der Rechtsanwalt erklärte, es sei „etwas angebrannt“ und vereinbarte mit ihr einen Besprechungstermin für den 6. November 2007, in dem er der Klägerin offenbarte, er habe die fristgerechte Klageerhebung versäumt.
Der daraufhin von der Klägerin am 19. November 2007 mandatierte jetzige Prozessbevollmächtigte erhob am 20. November 2007 Kündigungsschutzklage und beantragte die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“.
Die Klägerin ist der Auffassung, ihre Kündigungsschutzklage sei nachträglich zuzulassen. Ihr sei das Verschulden des zunächst mandatierten Rechtsanwalts nicht zuzurechnen.
Die Klägerin hat zuletzt beantragt,
die verspätet erhobene Kündigungsschutzklage betreffend die Kündigung vom 25. September 2007 nachträglich zuzulassen.
Die Beklagte hat die Zurückweisung dieses Antrags unter Hinweis auf eine verschuldete Versäumung der Klagefrist begehrt.
Das Arbeitsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 30. Januar 2008 abgewiesen. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde vom 11. März 2008, der das Arbeitsgericht nicht abgeholfen und sie im April 2008 dem Landesarbeitsgericht vorgelegt hat, hat das Landesarbeitsgericht infolge der zum 1. April 2008 in Kraft getretenen Änderung des § 5 Abs. 4 KSchG als Berufung angesehen und durch Urteil vom 7. Mai 2008 zurückgewie[…]