Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Betriebsrat – Mitbestimmung bei Einführung eines Entgeltrahmen-Tarifvertrags

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Az.: 5 TaBV 2/08
Beschluss vom 16.01.2009

Leitsätze:
Bei der Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen nach den §§ 4 ff. ERA-TV Nordwürttemberg/Nordbaden steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG zu. Die Tarifvertragsparteien haben eine tarifliche Regelung vereinbart, wonach die Entgeltfindung von der abstrakten Einstufung der Arbeitsaufgabe abhängt und damit ohne Ein- bzw. Umgruppierungsvorgang stattfindet.

1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart – Kammern Aalen – vom 20. März 2008 – 9 BV 11/07 – wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Gründe:
A
Die Beteiligten des Beschlussverfahren streiten über die Frage, des Bestehens eines Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG.
Der Antragsteller ist der bei der zu 2 beteiligten Arbeitgeberin gebildete und aus 15 Mitgliedern bestehende Betriebsrat. Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie und 100%iges Tochterunternehmen der C. Z. AG mit Betriebssitz in Oberkochen. Sie ist Mitglied von SÜDWESTMETALL e.V. Aufgrund ihres Betriebssitzes unterfällt sie der Tarifregelungen der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg in den Tarifbezirken Nordwürttemberg/Nordbaden.
Die Tarifvertragsparteien IG Metall und SÜDWESTMETALL e.V. haben im Einführungstarifvertrag zum Entgeltrahmentarifvertrag vom 16. September 2003 [im Folgenden: ETV ERA] und durch Konkretisierung in späteren Tarifrunden die Einführungsphase des Entgeltrahmentarifvertrags vom 16. September 2003 [im Folgenden: ERA-TV] für den Zeitraum vom 1. März 2005 bis zum 29. Februar 2008 festgelegt. Im Anschluss an diese Einführungsphase gilt der Entgeltrahmentarifvertrag verbindlich für alle Betriebe. Lediglich mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien kann er betrieblich bis zu 12 Monate nach diesem Zeitpunkt (mithin bis zum 28. Februar 2009) eingeführt werden (§ 2.1.3 ETV ERA).
Die Arbeitgeberin hat auf Grundlage des ETV ERA vom 16. September 2003 in ihrem Betrieb mittlerweile zum 1. Januar 2008 den Entgeltrahmentarifvertrag eingeführt, dessen maßgeblichen Vorschriften l[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv