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Rechtsanwälte Kotz GbR

Scorewertberechnung – Merkmale

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LG Berlin
Az: 6 O 479/10
Teilurteil vom 01.11.2011

1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einzelfallbezogen und nachvollziehbar in allgemein verständlicher Form Auskunft darüber zu erteilen, wie es zu dem schlechten Branchenscorewert in Höhe von Kategorie „I“ kommt, indem sie Auskunft darüber erteilt, welche Merkmale zur Scoreberechnung in welcher Gewichtung eine Rolle spielen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 546,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2011 zu zahlen
3. Der Feststellungsantrag und die weitergehende Klage wegen vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten werden abgewiesen.
4. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
5. Das Urteil ist bzgl. des Tenors zu 1 gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger ist ein solventer Wirtschaftsberater, die Beklagte die bekannte Kreditauskunftei. Sie ermittelt u. a. sog. Scores, anhand derer die Kreditwürdigkeit von Personen bemessen wird. Der Kläger begehrt, im Wege der Stufenklage, u. a. Auskunft von der Beklagten über eine von ihr am 17. Juni 2010 erteilte Information zu seinem Scoring. Des weiteren macht der Kläger Schadensersatz geltend.
Die Beklagte ermittelt Scoring-Werte über die Bonität von Personen anhand von ihr gemeldeten Daten. Sie ermittelt einen Basisscorewert sowie branchenspezifische Score-Werte, die von einander abweichen können. Zur Ermittlung der Score-Werte ordnet die Beklagte die Person einer Gruppe mit gleichen oder ähnlichen Merkmalsausprägungen zu und ermittelt, ob und in wie vielen fällen es in der jüngsten Vergangenheit bei der jeweiligen Vergleichsgruppe zu Zahlungsstörungen gekommen ist.
Bei der Beklagten sind keine Daten zu einem Zahlungsausfall seitens des Klägers (sog. Negativdaten) gespeichert.
Der Kläger beabsichtigte, über den Kreditvermittlungsdienstleister „S.“ ein Darlehen zu erhalten. „S.“ holte dazu eine Auskunft bei der Beklagten ein. Im Hinblick auf den Branchenscorewert „Spezialkreditinstitute“, zu denen die Beklagte „S.“ zählt, ermittelte die Be[…]


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