LG Ulm
Az.: 1 S 16/06
Urteil vom 31.05.2006
Vorinstanz: AG Geislingen, Az.: 3 C 868/05
In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz hat die 1. Zivilkammer des LG Ulm auf die mündliche Verhandlung vom 24. 5. 2006 für Recht erkannt:
Die Berufung der Bekl. gegen das Urteil des AG Geislingen vom 31. 1. 2006 (Az. 3 C 868/05) wird zurückgewiesen.
Die Bekl. tragt die Kosten der Berufung.
Das Urteil Ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für die 2. Instanz: 803,00 €
Entscheidungsgründe:
I.
Auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils des AG Geislingen vom 31. 1. 2006, Az. 3 C 668/05 wird Bezug genommen.
II.
Die Berufung ist zulässig, insbesondere nach § 514 II ZPO statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt. Sie hat in der Sache allerdings keinen Erfolg.
Dem Kl. steht gegen die Bekl. ein Anspruch aus § 823 I BGB auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für das Dach des Gebäudes Karlsstraße 1 in Geislingen sowie den unterhalb des Daches befindlichen öffentlichen Parkplatz nach Abgang einer Dachlawine in der Nacht vom 6. 3. auf den 9. 3. 2005 zu. In dieser Nacht wurde das auf dem öffentlichen Parkplatz unterhalb des Daches abgestellte Fahrzeug des Kl. durch eine Dachlawine beschädigt Zur Überzeugung der Kammer hat die Bekl. eine ihr obliegende, dem Schutz der Parkplatzbesucher vor Dachlawinen obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt. Der Schadensersatzanspruch besteht unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens des Kl. gem. § 254 I BGB dem klägerischen Begehren entsprechend in Höhe von 603,42 €.
Maßgeblich für die Entscheidung der Frage, ob den Hauseigentümer besondere Sicherungspflichten zum Schutz vor Dachlawinen treffen, sind stets die Umstände des Einzelfalls. Nach der Rechtsprechung des BGH (Versicherungsrecht 1955, Seite 300) muss sich grundsätzlich jedermann selbst vor Dachlawinen schützen. Sicherungspflichten des Eigentümers kommen nur in Betracht, wenn sie nach den örtlichen Gepflogenheiten, der allgemeinen Schneelage des Ortes, der Beschaffenheit und Lage des Gebäudes und der Art und des Umfangs des gefährdeten V[…]