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Wohnungseigentumsanlage: Rücknahme baulicher Veränderungen

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Oberlandesgericht Düsseldorf
AZ.: 1-3 Wx 306/04
Beschluss vom 07.01.2005
Vorinstanz: Landgericht Wuppertal, AZ.: 10 T 46/04

Das OLG Düsseldorf hat beschlossen:
Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten der dritten Instanz tragen die Beteiligten zu 3. bis 10. 4/5, die Beteiligten zu 1. und 2. 1/5.
Wert der von den Beteiligten zu 3. bis 10. eingelegten weiteren Beschwerde: 2.000 EUR. Wert der von den Beteiligten zu 1. und 2. eingelegten weiteren Beschwerde: 500 EUR.

Gründe:
I.
Die Beteiligten sind die Miteigentümer einer Wohnungseigentumsanlage, die aus 10 Einfamilienhäusern besteht. In dem Wohnungseigentumsverfahren 95 UR II 40/03 WEG AG Wuppertal hat das Amtsgericht durch Teilbeschluss, ergangen auf die mündliche Verhandlung vom 22. September 2003, auf Antrag der Beteiligten zu 1. den Beteiligten zu 3. aufgegeben, die an ihrer Eigentumswohnung K. 35 vorgenommenen baulichen Veränderungen im Dachbereich an der Rückseite des Hauses, nämlich den Einbau von zwei neuen Dachflächenfestern im unteren Bereich des Daches, zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen sowie die an der Rückseite des Daches des Hauses vorgenommene Vergrößerung des dortigen früher vorhandenen Dachflächenfensters (Verlängerung um 20 cm) wieder zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Gegen diese Entscheidung haben die Beteiligten zu 3. sofortige Beschwerde eingelegt, über die das Landgericht noch nicht entschieden hat (Beschwerdeverfahren 10 T 118/04). In jenem Verfahren begehren die Beteiligten zu 1. weiterhin, den Beteiligten zu 3. aufzuerlegen, das eingebaute vergrößerte Dachflächenfenster im Dach der Vorderseite des Hauses wieder zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Insoweit hat das Amtsgericht durch Beweisbeschluss vom 29. September 2003 in jenem Verfahren die Einholung eines Sachverständigengutachtens dazu angeordnet, ob das Dachflächenfenster im Dach der Vorderseite des Hauses der Beteiligten zu 3. um 20 cm oder um 30 cm verlängert wurde.
Am 9. Oktober 2003 fand eine Wohnungseigentümerversammlung der im Rubrum näher bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft statt. Unter dem TOP „Nachtrag“ genehmi[…]


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