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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wechselseitige Zahlungsansprüche nach beendetem Arbeitsverhältnis sowie Korrektur Arbeitszeugnis

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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 1 Sa 29/17 – Urteil vom 07.11.2017

I. Auf die Berufungen beider Parteien wird das Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 7.12.2016 teilweise geändert. Der Tenor des Schluss-Urteils wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 5.233,85 brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf EUR 3.683,08 seit dem 13.4.2016 und auf weitere EUR 1.550,77 seit dem 28.5.2016 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger auf ihrem Firmenbriefpapier das nachfolgende Arbeitszeugnis zu erteilen:

Zeugnis

Herr D… M…, geboren am …, trat am 01.05.2007 als Teamleiter Datenverarbeitung / CAD, CAM in unser Unternehmen ein. Des Weiteren hat Herr M… am 16.02.2012 die Aufgaben als stellvertretender Produktionsleiter übertragen bekommen und ab dem 05.10.2012 die Leitung der Arbeitsvorbereitung.

Zu den wesentlichen Aufgaben von Herrn M… als Teamleiter Datenverarbeitung / CAD, CAM gehörten folgende Tätigkeiten:

-Die Gewährleistung der Verfügbarkeit der Produktionskapazität in der Fräserei

-Die Erstellung, Prüfung, Archivierung und Verwaltung der CAD-Daten

-Erfassung von Produktionsdaten

-Erstellung bzw. Aktualisierung von Arbeits- und Betriebsanweisungen für den Bereich Fräserei

Als stellvertretender Produktionsleiter umfasste sein Aufgabengebiet in der Hauptsache:

-Überprüfung und ggf. Abstimmung der Produktions- und Musteraufträge zusammen mit Vertrieb, technische Klärung und F&E

-Durchführen von Schulungen und Unterweisungen für die Produktionsmitarbeiter

-Definieren und Erfassen von Betriebskennzahlen im Produktionsbereich

-Kontrollieren von Prozess- bzw. Produktionsabläufen, Steigerung von Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Qualität

-Ergebniskontrolle und Bewertung einzelner Produktionsteams

-Unterweisen, Anleiten, Überwachen der Mitarbeiter hinsichtlich Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften; Durchführen von Arbeitsplatzanalysen

In der Funktion als Leiter Arbeitsvorbereitung übernahm Herr M… schwerpunktmäßig folgende Arbeiten:

-Organisation und Steuerung der Arbeitsvorbereitung zur Sicherstellung termingerechter Produktionen

-Arbeitsvorbereitungstechnische Steuerung der gesamten Arbeitsprozesse für den Bereich Produktion

-Steuerung und Überwachung der Auftrags- und Fertigungsplanung sowie die Entscheidung über Fremd- bzw. Eigenfertigung und der jeweiligen Durchführung im oder außer Haus

[…]


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