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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kirchensteuerpflicht – Aufnahme in die Kirche ohne Einwilligung

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OVG Rheinland-Pfalz
Az.: 6 A 10237/01.OVG
Urteil vom 08.08.2001
Vorinstanz: Verwaltungsgericht Trier – Az.: 6 K 1157/99.TR

Rechtsnormen: KIStG § 4 Abs. 1 KIStG, MG § 3 Abs. 1 Nr.11, MG § 3 Abs.1, MG § 3, MG § 8 Abs. 2 MG, §10 Abs. 1, MG § 10, MG § 10 Abs. 3, MG § 32 Abs. 1, MG § 32, RelAuG § 4 Abs. 2, RelAuG § 4

Leitsätze:
1. Die Kirchensteuerpflicht hängt von den innerkirchlichen Regelungen über die Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft ab, die sich jemanden, der in ihr Gebiet eintritt, grundsätzlich nicht ohne Rücksicht auf seinen Willen eingliedern darf (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 14. Dezember 1965, BVerfGE 19, 206 <217>).
2. Gibt jemand bei seinem Zuzug aus dem Ausland gegenüber der Meldebehörde an, der römischkatholischen Kirche anzugehören, kann für die Kirchensteuerpflicht bis auf weiteres an dieser Erklärung insbesondere dann angeknüpft werden, wenn der Steuerpflichtige sich in Einkommensteuererklärungen als römisch-katholisch bezeichnet und jahrelang die Festsetzung von Kirchensteuer nicht beanstandet hat.
3. Von den Folgen einer solchen Erklärung können sich getaufte, Katholiken durch Kirchenaustritt lösen, für andere Personen kommt eine Berichtigung des Melderegisters in Betracht.

In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Kirchensteuer hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund der Beratung vom 8. August 2001, für Recht erkannt:
Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26. Oktober 2000 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Trier – 6 K 1157/99.TR – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. zweiter Instanz mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand
Der im Jahre 1936 in Hongkong geborene Kläger wendet sich (noch) gegen seine Heranziehung zur Kirchensteuer für das Jahr 1996.
Als er im Jahre 1966 nach Deutschland einreiste und seinen Wohnsitz in der Stadt T nahm, wurde als Konfess[…]


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