Stellt man einen Lebensversicherungsvertrag oder einen Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag beitragsfrei, so stellt die Weiterführung des Vertrages rechtlich gesehen den Neuabschluss des Vertrages dar, mit der Folge, dass die Versicherung eine erneute Gesundheitsprüfung vom Versicherungsnehmer verlangen kann bzw. die Weiterführung des Vertrages von einer neuen Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmers abhängig machen kann. Zudem ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, dem Versicherer inzwischen eingetretene Gefahr erhöhende Umstände (z.B. neue Erkrankungen etc.) anzuzeigen (BGH, Urteil vom 23.06.1993, Az.: IV ZR 37/92).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de OLG Düsseldorf – Az.: 2 RBs 155/22 – Beschluss vom 31.10.2022 1. Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Jedoch bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten. 2. Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch […]