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Miteigentümergemeinschaft – Anspruch auf Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld

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Miteigentümer erfolgreich bei Löschung alter Grundschuld
Das Amtsgericht Aachen hat im Fall einer Miteigentümergemeinschaft entschieden, dass nach Ablösung eines Kredits und Übertragung des entsprechenden Grundschuldanteils auf eine der Parteien, diese von der anderen Partei verlangen kann, der Löschung der Grundschuld zuzustimmen, um eine Eigentümergemeinschaft aufzulösen und die Veräußerung des Eigentums zu erleichtern (Az.: 223 F 346/12).

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 223 F 346/12 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Amtsgericht Aachen bestätigte den Versäumnisbeschluss, welcher die Zustimmung zur Löschung einer Grundschuld nach Ablösung des Kredits forderte.
Die Parteien, geschiedene Eheleute, sind Miteigentümer eines Hauses, das durch einen Kredit finanziert wurde, welcher inzwischen abgelöst ist.
Die Antragstellerin hat den ausstehenden Kreditbetrag abgelöst und fordert die Löschung der Grundschuld, da die zugrunde liegende Forderung erloschen ist.
Die T-Bank, als Rechtsnachfolgerin der C-Bank und ursprünglicher Gläubiger der Grundschuld, stimmt der Löschung zu.
Der Antragsgegner, der andere Miteigentümer, lehnte die Zustimmung ab, bietet jedoch an, das Haus in Alleineigentum zu übernehmen.
Das Gericht stellt fest, dass die Antragstellerin einen berechtigten Anspruch auf Löschung der Grundschuld hat, um die Aufhebung der Gemeinschaft zu fördern.
Im Falle einer Nichtveräußerung kann die Antragstellerin eine Teilungsversteigerung anstreben, die durch die bestehende Grundschuld erschwert würde.
Der Antragsgegner ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was dem Anspruch der Antragstellerin entgegensteht.


Rechtliche Ausgangslage bei Grundschuldlöschungen
Die Grundschuld stellt eine dingliche Belastung von Immobilien dar, die primär der Kreditsicherung dient. Jedoch können Situationen eintreten, in denen die zugrundeliegende Forderung erlischt, die Grundschuld aber noch immer im Grundbuch eingetragen ist. In solchen Fällen stellt sich die Frage nach dem Anspruch auf Löschung der nicht mehr valutierten Grundschuld.

Besonders komplex gestaltet sich die Rechtslage, wenn die Immobilie im Miteigentum mehrerer Personen steht. Hier müssen die Interessen […]


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