Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall mit Todesfolge – Freiheitsstrafe

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberlandesgericht Karlsruhe
Az: 1 Ss 127/07
Beschluss vom 28.03.2008

Leitsatz:
Ist ein Verkehrsunfall mit besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen auf einen besonders groben und rücksichtslosen Verkehrsverstoß zurückzuführen, kommt die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung nach § 56 Abs. 3 StGB insbesondere dann in Betracht, wenn der Verkehrsverstoß nicht auf einem einmaligen Fehlversagen, sondern auf einer verkehrsfeindlichen und aus eigennützigen Beweggründen geprägten Motivation beruht (Fortführung von Senat VRS 104, 443 ff. = NStZ-RR 2003, 246 ff. = DAR 2003, 325 ff. = NZV 2004, 156 ff. = Die Justiz 2003, 295 ff).

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts C. vom 6. Juni 2007 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels sowie die den Nebenklägern insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Gründe:
I.
Mit Urteil vom 6.6.2007 verwarf das Landgericht C. die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts C. vom 1.8.2006, durch welches der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrens an unübersichtlichen Stellen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war, mit der Maßgabe als unbegründet, dass der Angeklagte der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig ist, und reduzierte die Sperrfrist von 15 Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auf elf Monate. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seinem Rechtsmittel, mit welchem er mehrere Verfahrensrügen und die Sachrüge erhebt.
Zum Tatgeschehen hat die Strafkammer festgestellt, dass der zur Tatzeit …-jährige, bislang nicht vorbestrafte, im Verkehrszentralregister nicht wegen Verstößen im Straßenverkehr erfasste und sich intensiv für Autos und den Motorsport interessierende Angeklagte am ….2005 gegen 19.15 Uhr mit dem Kraftfahrzeug der Marke D. die L … zwischen E. und F. befuhr. Den Personenkraftwagen, bei welchem es sic[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv