Ist Ihnen schon einmal eine Lohnpfändung widerfahren? Wussten Sie, dass Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf bestimmte Rechte haben? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was es über den Ablauf und Rechte bei der Lohnpfändung zu wissen gibt: von den Voraussetzungen, über die Berechnung des pfändbaren Lohnanteils, bis hin zum Pfändungsfreibetrag und den Verhaltensempfehlungen für Arbeitnehmer. Lesen Sie jetzt unseren Artikel und erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie sich vor einer Pfändung schützen können!
Soll der Lohn gepfändet werden?
Eine Pfändung ist ein Eingriff in die Privatsphäre und kann schnell zu großen finanziellen Schwierigkeiten führen. Dennoch sollten Sie Ihre Rechte kennen und wissen, welchen Ablauf eine Pfändung hat. Nur so können Sie sich vor unangenehmen Überraschungen schützen. (Symbolfoto: Mathias Rosenthal/Shutterstock.com)
Wenn ein Mensch Schulden aufnimmt, so geht damit auch stets die Verpflichtung zur Rückführung der Schulden an den Kreditgeber einher. Dieser Umstand ist bei jedem erwachsenen Menschen bekannt. Weitaus weniger bekannt ist der Umstand, dass ein Schuldner als Arbeitnehmer im Fall der Nichtrückführung der Schulden die Lohnpfändung riskiert. Die Lohnpfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, bei welcher der Arbeitgeber einen Anteil von dem Arbeitsentgelt beschlagnahmt und direkt an den Kreditgeber des Arbeitnehmers abführt. Damit dies geschieht, müssen jedoch zuvor einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Voraussetzung für Lohnpfändung
Um eine Lohnpfändung zu ermöglichen, ist es zwingend erforderlich, dass privatrechtliche Gläubiger in den Besitz eines vollstreckbaren Titels gelangen. Ein Gerichtsurteil respektive ein Vollstreckungsbescheid kann als derartiger Titel gelten. Im Gegensatz zu privatrechtlichen Gläubigern ist es für öffentliche Gläubiger wie beispielsweise Banken oder auch das Finanzamt nicht erforderlich, dass ein derartiger vollstreckbarer Titel vorliegt. In derartigen Fällen ist der Bescheid in Bezug auf die Forderung vollends ausreichend.
Kommt es zu einer Lohnpfändung, so wird der Arbeitgeber zu dem Drittschuldner und hat dementsprechend die gesetzliche Verpflichtung zur Mitwirkung an der Lohnpfändung.
Was ist ein voll[…]