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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrverbot bei Voreintragungen

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AG Borna
Az.: 6 OWi 151 Js 35213/11
Urteil vom 05.10.2011

1. Die Betroffene ist schuldig, fahrlässig die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 32 km/h überschritten zu haben.
2. Sie wird hierwegen zu einer Geldbuße von 200,– EUR verurteilt.
3. Die Betroffene hat die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewandte Vorschriften: §§ 3 Abs. 3, 49 StVO, 24 StVG, 11.3.6 BKat

Gründe
I.
Die 50 jährige Betroffene ist geschiedene Einkäuferin.
Ihre berufliche Aufgabe ist es, bei den Städtischen Werken … wobei Aufsichtsratvorsitzende die Frau Oberbürgermeisterin ist, zusammen mit einer weiteren Kollegin zu Preisrecherchen, Recherchen zu Neuerungen auf dem Markt zum neuesten Stand der Technik, Preisverhandlungen, Einkäufer-Schulungen etc. mit dem Pkw tätig zu sein. Sie hat tariflichen Urlaubs Vertragsanspruch nach dem Bundes Urlaubsgesetz.
Die Betroffene ist bereits Verkehrs rechtlich in Erscheinung getreten.
1.
Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B95 außerorts um 33 km/h, begangen am 05.07.2006 gegen 17.45 Uhr, wurde sie von der Bußgeldbehörde des Landkreises Leipziger Land mit einem Bußgeldbescheid am 26.09.2006 belegt über 75,– EUR, der am 13.10.2006 in Rechtskraft erwuchs.
2.
Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Leipzig auf der W..straße um 25 km/h innerorts, begangen am 12.08.2008 gegen 07.32 Uhr, wurde sie von der Bußgeldbehörde der Stadt Leipzig mit einem Bußgeldbescheid am 15.10.2008 über 50,– EUR belegt, der am 04.11.2008 in Rechtskraft erwuchs.
3.
Am 19.02.2010 gegen 07.55 Uhr überschritt die Betroffene als Führerin eines Pkw amtliches Kennzeichen … außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h, Sie wurde von der Bußgeldbehörde des Landkreis Leipzig Landratsamt mit Bescheid vom 05.05.2010 mit einer Geldbuße von 120,– EUR belegt, die am 07.05.2010 zugestellt wurde und am 22.05.20[…]


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