Landgericht Hildesheim
Az: 4 O 407/07
Urteil vom 17.12.2008
In dem Rechtsstreit hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim im schriftlichen Verfahren mit einer Erklärungsfrist bis zum 28.11.2008 für Recht erkannt:
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 5.857,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand:
Der Kläger begehrt von den Beklagten Zahlung eines weiteren Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls.
Der Kläger befuhr am 02.09.2007 gegen 6:00 Uhr mit seinem Pkw Mercedes Benz, amtliches Kennzeichen ……, die BAB 7 auf der rechten Fahrspur in Richtung Kassel. Er befand sich auf dem Weg in den Urlaub. Auf Höhe Kilometer 199,5 fuhr er über eine auf der Fahrbahn liegende graue Auffahrrampe aus Metall mit den Maßen 200 x 40 cm. Diese Auffahrrampe hatte zuvor der Beklagte zu 1) von seinem Pkw-Transportanhänger, amtliches Kennzeichen ……, gezogen von seinem Pkw Scharan, amtliches Kennzeichen ….., beide haftpflichtversichert bei der Beklagten zu 2), aufgrund mangelhafter Ladungssicherung verloren. Neben dem Kläger kollidierten mit der Auffahrrampe weitere 9 Pkw.
Der Kläger machte außergerichtlich gegenüber der Beklagten zu 2) einen Gesamtschaden in Höhe von 15.889,81 EUR geltend. Die Abrechnung durch die Beklagte zu 2) erfolgte mit Schreiben vom 20.11.2007 in dem es heißt: „….Anhand der uns vorliegenden Unterlagen rechnen wir – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht…“ (Bl. 7 d.A.). Unter dem Ansatz einer Mithaftung des Klägers von 1/3 zahlte die Beklagte zu 2) insgesamt 10.593,21 EUR an den Kläger (Bl. 7 d.A.). Die Sachverständigenkosten in Höhe von 540,00 EUR wurden von der Beklagten zu 2) dabei in voller Höhe erstattet.
Zwischen den Parteien sind bezüglich der Höhe der geltend gemachten Schadenspositionen nur die Positio[…]