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Verdeckter Ermittler – Entlockung einer belastenden Aussage bei Schweigerecht

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BUNDESGERICHTSHOF
Az.: 3 StR 104/07
Urteil vom 26.07.2007

Leitsätze:
Ein Verdeckter Ermittler darf einen Beschuldigten, der sich auf sein Schweigerecht berufen hat, nicht unter Ausnutzung eines geschaffenen Vertrauensverhältnisses beharrlich zu einer Aussage drängen und ihm in einer vernehmungsähnlichen Befragung Äußerungen zum Tatgeschehen entlocken. Eine solche Beweisgewinnung verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und hat regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot zur Folge.

In der Strafsache wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgrund der Verhandlung vom 28. Juni 2007 in der Sitzung am 26. Juli 2007 für Recht erkannt:
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 22. August 2006 wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
2. Auf die Revision des Angeklagten wird das oben bezeichnete Urteil mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Von Rechts wegen

Gründe:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt und gegen ihn unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus einem rechtskräftigen Urteil eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verhängt. Hiergegen wenden sich die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte mit ihren Revisionen.
A.
Revision der Staatsanwaltschaft
Die Revision der Staatsanwaltschaft, die mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts die Ablehnung eines bedingten Tötungsvorsatzes angreift, ist aus den zutreffenden Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts offensichtlich unbegründet.
B.
Revision des Angeklagten
Die vom Angeklagten zulässig erhobene Verfahrensrüge füh[…]


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