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Baumbeschneidung (unrechtmäßige) durch Nachbarn – Schadensersatzansprüche

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OBERLANDESGERICHT KÖLN
Az.: 11 U 6/96
Urteil vom 22.05.1996
Vorinstanz: LG Aachen, 9 0 347/93

In dem Rechtsstreit hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 03.05.1996 für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 01.12.1995 – 9 0 347/93 – teilweise abgeändert und wie neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 07.08.1993 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszugs trägt der Kläger zu 84 % und die Beklagten zu 16 %. Die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2) tragen die Beklagten. Von den übrigen Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 33 % und die Beklagten 67 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gemäß § 543 Abs. 1 ZPO ohne Tatbestand.

Entscheidungsgründe:
Das in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende Rechtsmittel hat in der Sache zum Teil Erfolg. Die Widerklage ist unzulässig.
I.
Dem Kläger steht gegen die Beklagten ein Schadensersatzanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 830 Abs. 1, 426 BGB in Höhe von 2.000,00 DM zu.
1.
Gemäß § 1011 BGB ist der Kläger als Miteigentümer gesetzlicher Prozessstandschafter und auch für seine Ehefrau klagebefugt. Er ist berechtigt, Zahlung an sich zu verlangen. Zwar muss grundsätzlich der klagende Miteigentümer seinen Anspruch für alle Miteigentümer geltend machen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die übrigen mit der Zahlung an den klagenden Miteigentümer einverstanden sind (OLG Köln, FamRZ 1959, 460; Palandt-Bassenge, BGB, 55. Aufl., § 1011 Rdnr. 2). Das Einverständnis der widerbeklagten Ehefrau ist unstreitig.
2.
Die Beklagten haben das Miteigentum des Klägers an den beschnittenen Bäumen im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB verletzt, indem sie die Beschneidungsaktion in Auftrag gaben. Sie handelten hierbei schuldhaft. Ausgehend von einem objektiven Sorgfaltsmaßstab können sie[…]


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