Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Welche Ansprüche kann der Geschädigte nach einem Autounfall geltend machen?

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

Ansprüche des Geschädigten nach Verkehrsunfall
Der Geschädigte trägt für die ihm entstandenen Schäden die Darlegungs- und Beweislast. Dieser Grundsatz ergibt sich für den Bereich der Kraftfahrzeugschäden aus § 3 Nr. 7 PflVersG.


1. Schmerzensgeld – generell:
Der Schmerzensgeldanspruch ermittelt sich aus diesen Faktoren:

Art und Umfang der eingetretenen Verletzungen
Art und Umfang der Behandlungsmaßnahmen
Umfang erlittener Schmerzen
Dauer einer etwaigen Arbeitsunfähigkeit (MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit)
Verbleibender Dauerschaden
Schwere des Schuldvorwurfs gegenüber dem Schädiger
Mitverschulden des Geschädigten
Ästhetische Beeinträchtigung (Narben etc.)
Beeinträchtigungen des allgemeinen Lebensgefühls und der Freizeitgestaltung



2. Heilungskosten:
Der ersatzpflichtige Personenschaden umfaßt auch die Heilungskosten. Grundsätzlich stellen sämtliche Arzt‑ und Behandlungskosten, die durch den Unfall entstanden sind, ausgleichspflichtige Schadenspositionen dar.
Die entstandenen Heilungskosten werden zunächst von einer bestehenden Krankenversicherung gezahlt, auf die die Schadensersatzansprüche im Umfang der Leistung übergehen. Es gibt jedoch auch Kosten, die von der gesetzlichen bzw. privaten Versicherung nicht ersetzt werden.

Diese müssen separat geltend gemacht werden, hierunter fallen:

Eigenanteile für Zahnbehandlungs‑, Brillen‑ und Krankentransportkosten
Haushalts‑Hilfskraft für eine Mutter
Ärztlich verordnete Kuraufenthalte (Sozialversicherungsträger zahlt nicht)
Auslandsbehandlungskosten, sofern diese medizinisch[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv