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Rechtsanwälte Kotz GbR

Betäubungsmittel – unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft und Beihilfe zum Handeltreiben

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AG Rudolstadt – Az.: 771 Js 32122/11 1 Ls jug. – Urteil vom 21.02.2012

Der Angeklagte ist der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln und zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in drei Fällen schuldig.

Ihm wird auferlegt, einen Geldbetrag in Höhe von 500,00 Euro in monatlichen Raten von 100,00 Euro beginnend am 01.04.2012 an die Kindergewaltpräventionsprojekte Gera zu zahlen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

§§ 29 Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; §§ 25 Abs. 2, 27 Abs. 1, 52, 53 StGB; §§ 1, 105 JGG.
Gründe
I.

Der heute 22 Jahre alte Angeklagte, der noch zwei jüngere Schwestern hat, wuchs nach der Trennung seiner Eltern im Haushalt der Mutter auf. Weil er sich jedoch mit dem neuen Lebenspartner der Mutter nicht verstand, suchte er wieder Kontakt zu seinem Vater, welcher zwischenzeitlich abgebrochen war, und lebt jetzt seit Februar 2011 in dessen Haushalt.

Die frühkindliche Entwicklung des Angeklagten verlief unauffällig. Nach dem Besuch des Kindergartens wurde er im Jahre 1996 altersgerecht in die Grundschule in O. eingeschult. Im Jahre 2006 verließ er die Regelschule in . mit dem Realschulabschluß. Anschließend absolvierte er vom 01.09. bis zum 28.02.2010 eine Lehre als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Weil ihn sein Lehrbetrieb nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung nicht übernahm, war er bis zum 30.06.2010 arbeitslos. Vom 01.07. bis zum 21.12.2010 leistete er seinen Wehrdienst bei der Bundeswehr in Berlin ab. Nach erneuter Arbeitslosigkeit ist er seit dem 19.09.2011 bei einer Dachdeckerfirma in . beschäftigt, wo er einen monatlichen Nettolohn von 1.100,00 Euro erhält.

Zur Zeit bemüht sich der Angeklagte um die Wiedererlangung eines Führerscheins für Personenkraftwagen, weil ihm die Fahrerlaubnis im Juli 2010 von der Fahrerlaubnisbehörde wegen Drogenmißbrauchs entzogen worden war.

Der Angeklagte ist wie folgt vorbestraft:

Symbolfoto: Von PRESSLAB/Shutterstock.com

Durch seit dem 29.06.2011 rechtskräftigen Strafbefehl des Amtsgerichts – Strafrichter – Tiergarten vom 07.06.2011 wurde der Angeklag[…]


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