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Lärmstörungen nach 22 Uhr durch Mieter – fristlose Kündigung

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AG Siegburg
Az.: 123 C 109/12
Urteil vom 16.01.2013

1. Die Beklagte wird verurteilt, folgendes Objekt an den Kläger vertragsgerecht geräumt herauszugeben:
Beschreibung des Objekts: Typ : Wohnung, Lage :……., 1. OG. nebst Keller- und- Fahrradraum sowie Balkon- und Pkw-Stellplatz.
2. Eine Räumungsfrist wird nicht gewährt.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, in Ziffer 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 6.120,00, in Ziffer 2. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

Tatbestand:
Der Kläger verlangt von der Beklagten die Räumung und Herausgabe der von der Beklagten angemieteten Wohnung.
Gemäß Mietvertrag vom 14.06.2011 (Anlage 1, Bl. 7 ff. d.A.) mietete die Beklagte von dem Kläger die im ersten Obergeschoss gelegene Wohnung in dem Objekt ….-Weg 19 in …. …. bestehend aus drei Zimmern, Küche, Diele und Bad/WC nebst einem Kellerraum. Balkon, Fahrradraum und Pkw-Stellplatz an. Bei dem Objekt …. handelt es sich um ein Mietshaus mit insgesamt drei Mietparteien. Im Erdgeschoss dieses Hauses, mithin unter der Wohnung der Beklagten, wohnen die Schwiegereltern des Klägers, die Zeugen …. und ….. Im zweiten Obergeschoss, also über der Wohnung der Beklagten, wohnen die Zeugen …. und ….. Die Beklagte bewohnt die von ihr angemietete Wohnung zusammen mit ihrer minderjährigen Tochter.
Im Namen und Auftrag der Zeugen …. machte der Deutsche Mieterbund …. e.V. mit Schreiben vom 29.05.2012 (Anlage 7, Bl. 25 ff. d.A.) gegenüber dem Kläger ein Mietminderungsrecht geltend, welches er auf die dem Schreiben beigefügten Aufzeichnungen über das von den Zeugen …. behauptete Verhalten der Beklagten in dem Zeitraum vom 17.02.2012 bis 26.05.2012 (Bl. 28 ff. d.A.) stützte. Der Inhalt dieser Aufzeichnungen ist zwischen den Parteien streitig.
Mit Schreiben vom 03.06.2012 (Anlage 11, Bl. 37 d.A.) baten auch die Zeugen …. und …. den Kläger, auf die Beklagte einzuwirken, damit diese die von den Zeugen …. und …. behauptete ständige Lärmbelästigung und ver[…]


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