Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vertragsbedingungen für DSL-Internetzugänge nicht einfach per Email änderbar

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Landgericht Frankfurt am Main
Az.: 2/03 O 352/05
Urteil vom 15.12.2005

In dem Rechtsstreit hat das Landgericht Frankfurt am Main – 3. Zivilkammer – aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17.11.2005 für Recht erkannt:
I.
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs zur Änderung von Verträgen über die Nutzung von T-dsl-Internetzugangsverträgen von Bestandskunden mit unbestimmter Laufzeit und einer jederzeitigen Kündigungsfrist von 20 Werktagen in folgenden T-Volumen- und Zeittarifen
dsl 1500 MB
dsl 3000 MB
dsl 6000 MB
dsl surftime 30
dsl surftime 60
in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die nachfolgenden Regelungen zu treffen:
„Mit diesem Schreiben möchten wir Sie ebenfalls darüber informieren, dass wir Ihren momentanen X-Vertrag ab 1.7.2005 auf eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten2 umstellen werden.
Auf Wunsch können Sie ab 1.7.2005 bis zu doppelt soviel Volumen pro Monat nutzen wie bisher – für weiterhin nur 9,95 €/Monat. Im Übrigen gilt weiterhin die Leistungsbeschreibung/PreislisteX-dsl (Nennung des betroffenen Volumens/Zeitkontingents).
Mehr Informationen erhalten Sie hier: xxxxxxxxxxxxxx.
Um Ihnen die vertragliche Umstellung für Ihren Tarif aufgrund der oben genannten Leistungsänderung zu erleichtern, erfolgt diese automatisch sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens. Wenn wir bis zu diesem Zeitpunkt keinen Einwand in schriftlicher Form von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie mit den neuen Konditionen einverstanden sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Fußnote 2: Vertragslaufzeit 12 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch jährlich um weitere 12 Monate, sofern keine fristgerechte Kündigung mindestens 20 Tage vor Ablauf der 12 Monate schriftlich eingeht.“
in[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv