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Keramikimplantate aus Zirkonoxid – medizinische Notwendigkeit

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LG KÖLN
Az.: 23 O 274/09
Urteil vom 08.06.2011

In dem Rechtsstreit hat die 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 04.05.2011 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.192,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.10.2009 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2 % und die Beklagte zu 98 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

Tatbestand:
Der Kläger unterhielt während des streitgegenständlichen Zeitraums eine private Krankheitskostenversicherung nach dem hier einschlägigen Tarif VollMed Akzent bei der Beklagten. Dem Versicherungsverhältnis lagen die aus der Akte ersichtlichen Versicherungs- und Tarifbedingungen zugrunde.
Im Juli 2007 wurden dem Kläger durch den behandelnden Zahnarzt … im Unterkiefer rechts 3 Implantate in regio 45, 46 und 47 und im Unterkiefer links 2 Implantate in regio 36 und 37 gesetzt. Es handelte sich dabei um Keramikimplantate (Zirkonoxidimplantate). Seinerzeit erstattete die Beklagte die Behandlungskosten, nachdem der Kläger unter dem 24.07.2007 folgende Erklärung unterschrieben hatte:
„Die Deutsche Krankenversicherung AG zahlt mir für die implantologischen Maßnahmen in Form von Keramikimplantaten (Heil- und Kostenpläne über 7.359,06 € und 5.194,38 €) die tarifgemäßen Aufwendungen aus Anlass meiner anstehenden zahnärztlichen Behandlung in der Tagesklinik … und D…, wie im Schreiben vom 09.07.2007 zugesagt. Sofern sich in den nächsten 5 Jahren – gerechnet ab dem Datum der Insertion der Implantate im Unterkiefer – herausstellt, dass die Versorgung mit Keramikimplantaten nicht zu dem erwartenden dauerhaften Behandlungserfolg geführt haben, erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Kosten für die eventuelle Behandlung aufgrund von Komplikationen bzw. von Verlusten der Implantate im Unterkiefer sowie einer eventuellen Neuversorgung des Zahnersatzes nicht von der Deutsche Krankenversicher[…]


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