Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Aufklärungspflicht eines Arztes – mutmaßliche Einwilligung

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OBERLANDESGERICHT HAMM
Az: 3 U 58/01
Urteil vom 17.09.2001

In dem Rechtsstreit hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 17. September 2001 für Recht erkannt:
Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Februar 2001 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 10.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Beiden Parteien wird nachgelassen, Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstituts zu erbringen.
Tatbestand:
Der Kläger wurde am 27.11.1997 in der Abteilung Chirurgie/Endochirurgie und Mikrochirurgie des Gertrudis-Hospitals, das in der Trägerschaft der Beklagten steht, notfallmäßig stationär aufgenommen. Ausweislich der Anamnese litt er unter starken Schmerzen im Mittel- und Unterbauch. Unter der Verdachtsdiagnose der akuten Appendicitis erfolgte am 28.11.1997 eine Laparoskopie. Im Operationsbericht vom selben Tage heißt es u.a.:

Zuerst werden die Bauchorgane inspiziert. Es findet sich ein sehr ödematös entzündlich verändertes und vor der Perforation stehendes Ulcus im distalen Anteil des Ileums. Die Appendix wird dargestellt. … Es fand sich außerdem ein Meckel’sches Divertikel. … Es erfolgte nun eine nochmalige Inspektion. Hier ergibt sich ein ca. 3 cm langer Fremdkörper im Dünndarm mit vor der Perforation stehender Ileumwand mit Ulcusbildung. … Makroskopisch zeigt sich ein Knochenstück von ca. 3,5 cm Länge. Das eine Ende des Knochens ist sehr spitz und wahrscheinlich die Ursache der Verletzung bzw. des Ulcus. …

Intraoperativ erhielt der Kläger einen zentralen Venenkatheter, der am 04.12.1997 entfernt wurde. Wegen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen erfolgte nachfolgend am 08.12.1997 eine nervenärztliche Untersuchung. Zur Diagnose heißt es in dem Arztbrief vom 09.12.1997:

Diskrete Läsion des rechten Nervus axillaris/radialis, Kontinuitätserhaltung des Radialis, keine radikuläre Störung in den Kernmuskeln C 5/C 6 rechts nachweisbar.

Am 10.12.1997 erfolgte eine Computertomographie. In dem Befundbericht hierzu heißt[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv