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Rechtsanwälte Kotz GbR

Internetrecht 2011 – grundlegende Fragen und Antworten:

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1. Kaufvertragsschluss beim Internetkauf – Wann kommt ein Vertrag zustande?
a. Bestellt man über eine normale Internetseite/Internetshop Waren im Internet, so gibt man mit der Bestellung lediglich ein Angebot an den Betreiber der Internetseite/Internetshop ab (sog. „invitatio ad offerendum“). Dieses Angebot kann der Betreiber annehmen oder ablehnen. Lehnt er das Angebot ab, so kommt kein Kaufvertrag zustande.
b. Bei Internetauktionen gibt man nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Betreiber ein Angebot ab, welches durch Zeitablauf (Höchstgebotsauktion) oder durch Sofortkauf vom Verkäufer angenommen wird. Der Verkäufer ist sodann verpflichtet dem Käufer die Ware zum Auktionspreis zu verkaufen. Auch in den Fällen in denen der Verkäufer vertragswidrig eine Auktion abbricht, hat der Höchstbieter einen Anspruch darauf, dass die angebotene Ware an ihn verkauft wird.

2. Wer trägt die Gefahr des Warenverlustes/Warenuntergangs bei der Versendung an den Käufer?
Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (= Verbrauchsgüterkauf), so trägt der Unternehmer das Risiko, dass die Ware nicht beim Verbraucher ankommt. Wird die Ware auf dem Versandweg gestohlen oder zerstört, so muss der Unternehmer kostenfrei noch einmal liefern. Bei Kaufverträgen zwischen Verbrauchern (z.B. bei dem Internetauktionshaus eBay) trägt der Käufer in der Regel die Gefahr des Warenuntergangs. Der Verkäufer muss lediglich nachweisen, dass er die Ware ordnungsgemäß an den Käufer versandt hat (z.B. Nachweis der Postversendung).

3. Widerrufsfristen/Rückgabefristen beim Internetkauf:
a. Bei einem Kaufvertrag der über eine normale Internetseite/Internetshop abgeschlossen wurde, beträgt die Widerrufs-/Rückgabefrist bei ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung14 Tage.
b. Die Widerrufs-/Rückgabefrist bei Internetauktionen (z.B. bei eBay) beträgt ebenfalls 14 Tage.
c. Das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht erlischt nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über dieses belehrt worden ist.
d. Das Widerrufs-/Rückgaberecht gilt auch bei dem Kauf von gebrauchter Ware (z.B. Autos) oder wenn die Ware persönlich beim Verkäufer abgeholt wird. Es besteht kein Widerrufsrecht für entsiegelte Datenträger, Videos, neue Zeitschriften, Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden oder die sich nicht z[…]


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