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Wechsel des Kindes von einem Elternteil zum anderen – In welchem Haushalt aufgenommen?

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BUNDESFINANZHOF
Az.: VI R 224/98
Urteil vom 20. Juni 2001
Vorinstanz: FG Münster

Leitsatz:
Bei dem Wechsel eines Kindes von einem Elternteil zum anderen kann das Kind auch dann in den neuen Haushalt aufgenommen sein (§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG), wenn der Wechsel zwar noch nicht endgültig ist, das Kind aber für einen längeren Zeitraum von dem aufnehmenden Elternteil betreut und unterhalten wird.
Norm: § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG

Gründe
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und die Beigeladene und Revisionsklägerin (Beigeladene) sind seit Mai 1987 geschieden. Zwei der gemeinsamen Kinder, die Töchter A (geboren 1980) und B (geboren 1982), lebten im Haushalt des Klägers, der auch sorgeberechtigt war. Der Kläger erhielt für die beiden Töchter das Kindergeld. Im September bzw. Oktober 1996 zogen die Töchter gegen den Willen des Klägers zu der Beigeladenen, die schon vorher beantragt hatte, ihr das Sorgerecht zu übertragen. Vor dem Amtsgericht (Familiengericht) einigten sich der Kläger und die Beigeladene auf Vorschlag des Gerichts im Oktober 1996 im Rahmen des Sorgerechtsverfahrens darauf, dass beide Töchter zunächst für die Dauer von drei Monaten bei der Beigeladenen wohnen sollten. Danach sollte eine abschließende Entscheidung über den Sorgerechtsantrag der Beigeladenen getroffen werden. Im März 1997 übertrug das Familiengericht das Sorgerecht im Einverständnis mit dem Kläger auf die Beigeladene. Die beiden Töchter verblieben endgültig im Haushalt der Beigeladenen.
Mit Bescheid vom 11. April 1997 hob der Beklagte und Revisionskläger (das Arbeitsamt -Familienkasse-) die Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Kläger gemäß § 70 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit Wirkung ab Oktober 1996 bzw. November 1996 wegen des Haushaltswechsels auf und forderte das nach dem Zeitpunkt der Aufhebung gezahlte Kindergeld zurück. Der Einspruch gegen den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid blieb erfolglos.
Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen gerichteten Klage mit den in Entscheidungen der […]


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/kinder.htm

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