(Quelle: Bundesfamilienministerium)
Auch die Familienförderung wurde zum 01.01.2002 auf Euro umgestellt. Im Rahmen der zweiten Stufe der Familienförderung wurden viele Familienleistungen erhöht. Die staatlichen Leistungen gestalten sich wie folgt:
1. Kindergeld:
1., 2. und 3. Kind
154 € / Monat
301 DM
4. und jedes weitere Kind
179 € / Monat
350 DM
2. Kinderfreibeträge:
Existenzieller Sachbedarf
3.648 € / Jahr
7.134 DM
Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
2.160 € / Jahr
4.224 DM
Kinderfreibeträge gesamt
5.808 € / Jahr
11.358 DM
3. Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten:
absetzbar bei nachgewiesenen Kosten über 1.538 €
1.500 € / Jahr
2.934 DM
4. Bundeserziehungsgeld:
Maximalbetrag (volles Erziehungsgeld)
307 € / Monat
600 DM
Bei Inanspruchnahme des Budgets
460 € / Monat
900 DM
Maximalbetrag (volles Erziehungsgeld) für Geburten ab 2002
bei den Einkommensgrenzen (Jahresnettoeinkommen)
für die ersten 6 Monate
bei Paaren
51.130 €
100.000 DM