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Rechtsanwälte Kotz GbR

Überblick über die Familienförderung in EURO

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(Quelle: Bundesfamilienministerium)

Auch die Familienförderung wurde zum 01.01.2002 auf Euro umgestellt. Im Rahmen der zweiten Stufe der Familienförderung wurden viele Familienleistungen erhöht. Die staatlichen Leistungen gestalten sich wie folgt:

 
1. Kindergeld:

1., 2. und 3. Kind
154 € / Monat
301 DM

4. und jedes weitere Kind
179 € / Monat
350 DM

 
2. Kinderfreibeträge:

Existenzieller Sachbedarf
3.648 € / Jahr
7.134 DM

Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
2.160 € / Jahr
4.224 DM

Kinderfreibeträge gesamt
5.808 € / Jahr
11.358 DM

 
3. Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten:

absetzbar bei nachgewiesenen Kosten über 1.538 €
1.500 € / Jahr
2.934 DM

 
4. Bundeserziehungsgeld:

Maximalbetrag (volles Erziehungsgeld)
307 € / Monat
600 DM

Bei Inanspruchnahme des Budgets
460 € / Monat
900 DM

Maximalbetrag (volles Erziehungsgeld) für Geburten ab 2002

 

bei den Einkommensgrenzen (Jahresnettoeinkommen)

für die ersten 6 Monate
bei Paaren
51.130 €
100.000 DM


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