Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Empfehlungen des 14. Deutschen Familiengerichtstages

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Unter Beachtung seiner Satzungsziele, die einheitliche Rechtsanwendung, die Fortbildung des Rechts sowie die intensive Zusammenarbeit und Fortbildung der Familienrichter und anderer am Familiengerichtsverfahren Beteiligter überregional zu fördern, ist der 14. Deutsche Familiengerichtstag auf der Basis der Diskussionen in seinen Arbeitskreisen zu Ergebnissen gekommen, die sich in Form von Empfehlungen an die Rechtsberatung und Rechtsprechung sowie an Gesetzgebung und Verwaltung richten.
 A. Empfehlungen an die Rechtsberatung und Rechtsprechung
 I.  Unterhalt
 1.  Ehegatten- und Kindesunterhalt
 a)  Surrogatseinkommen
Erwerbseinkommen des Ehegatten, der während der Ehe den Haushalt geführt oder Kinder betreut hat, ist als sogenanntes Surrogatseinkommen anzusehen.
Eine Monetarisierung des Wertes der häuslichen Arbeit soll nicht erfolgen. (AK 1)
 Der Erlös aus der Veräußerung des Familienheims ist als Surrogat Teil der eheprägenden Einkommensverhältnisse.
 Bei der Veräußerung eines Familienheims sind die Zinsen aus dem Verkaufserlös als Surrogat der bisherigen Wohnbedarfsdeckung, bei der Veräußerung sonstiger Immobilien als Surrogat der bisherigen Mieteinkünfte anzusehen. (AK 13)
 Auch fiktives Einkommen aus unterlassener Erwerbstätigkeit oder aus der Versorgung des neuen Partners stellt ein derartiges Surrogatseinkommen dar. (AK 1)
 b) Fiktives Einkommen und Obliegenheit
 Der Ansatz fiktiven Einkommens setzt eine konkrete Prüfung der beruflichen Einsatzfähigkeit voraus. Eine pauschale Beurteilung nur anhand der Bewerbungen genügt nicht. (AK 2)
 Zur Sicherstellung des Mindestunterhalts für ein minderjähriges und ihm gleichgestelltes Kind kann es für den Unterhaltspflichtigen geboten sein, zusätzlich zu einer vollschichtigen Tätigkeit eine Nebentätigkeit zu übernehmen. (AK 2)


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv